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Zertifiziererportal
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Technische Überwachungsorganisationen und Entsorgergemeinschaften sind durch § 28 EfbV verpflichtet, die von ihnen ausgestellten Entsorgungsfachbetriebszertifikate und die zugehörigen Überwachungsberichte an die zuständigen Behörden zu übermitteln. Zudem haben sie den Behörden den Entzug von Entsorgungsfachbetriebezertifikaten unverzüglich mitzuteilen.

Die Übermittlung erfolgt im Rahmen des elektronischen Entsorgungsfachbetriebsverfahrens (eEFBV) ausschließlich in elektronischer Form über den Online-Dienst Zertifiziererportal, der mit gängigen Internetbrowsern genutzt werden kann.

Das Zertifiziererportal steht nur den Mitarbeitenden der zugelassenen Zertifizierungsorganisationen und den von diesen beauftragten Sachverständigen zur Verfügung.

Online-Angebot

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Wartungsarbeiten am Online-Dienst Zertifiziererportal und Fachbetrieberegister am 31.03.2025 von 16:00 bis ca. 17:00 Uhr

28.03.2025 09:00

Auf Grund von Wartungsarbeiten 

am Montag, 31.03.2025 von 16:00 bis ca. 17:00 Uhr

stehen Ihnen die folgenden Angebote nicht zur Verfügung.

Funktionsumfang

Entsorgungsfachbetriebszertifikate an Behörden übermitteln
Überwachungsberichte an Behörden melden
Formblätter Benehmensangaben an Behörden senden