Zertifiziererportal
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Technische Überwachungsorganisationen und Entsorgergemeinschaften sind durch § 28 EfbV verpflichtet, die von ihnen ausgestellten Entsorgungsfachbetriebszertifikate und die zugehörigen Überwachungsberichte an die zuständigen Behörden zu übermitteln. Zudem haben sie den Behörden den Entzug von Entsorgungsfachbetriebezertifikaten unverzüglich mitzuteilen.
Die Übermittlung erfolgt im Rahmen des elektronischen Entsorgungsfachbetriebsverfahrens (eEFBV) ausschließlich in elektronischer Form über den Online-Dienst Zertifiziererportal, der mit gängigen Internetbrowsern genutzt werden kann.
Das Zertifiziererportal steht nur den Mitarbeitenden der zugelassenen Zertifizierungsorganisationen und den von diesen beauftragten Sachverständigen zur Verfügung.