Handlungsempfehlungen für Unternehmen zur DIWASS-Einführung
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Vorbereitung der Standortregistrierung
Alle an Verbringungen beteiligte Standorte Ihres Unternehmens müssen im DIWASS registriert werden - unabhängig davon, ob die Standorte an notifizierungspflichtigen Verbringungen oder an nur den allgemeinen Informationspflichten unterliegenden Verbringungen beteiligt sind. Auf die Registrierung Ihrer Standorte können Sie sich schon jetzt vorbereiten:
- Für die Registrierung eines Standortes im DIWASS ist die Angabe mindestens einer Kennnummer gemäß § 28 Nachweisverordnung für alle im Rahmen von Verbringungen relevanten Tätigkeiten des Standortes (sog. Erzeuger-, Beförderer-, Entsorger- oder Händler-/Maklernummer) erforderlich. Wenn einem an Verbringungen beteiligtem Standort Ihres Unternehmens noch keine Kennnummer gemäß § 28 Nachweisverordnung erteilt worden ist, beantragen Sie diese bei der hierfür zuständigen Behörde (s. hierzu elektronisches Nummernvergabeverfahren).
- Wenn Ihrem Unternehmen für Zollangelegenheiten eine EORI-Nummer erteilt wurde, ist diese bei der Registrierung anzugeben. Stellen Sie fest, ob Ihr Unternehmen eine EORI-Nummer besitzt und wie diese ggf. lautet.
- Wenn Ihr Unternehmen keine EORI-Nummer besitzt, ermitteln Sie die bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer Ihres Unternehmens, da diese in diesem Fall bei der Registrierung anzugeben ist. Zudem benötigt die Behörde dann einen Beleg für die Korrektheit der von Ihnen angegebenen bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer. Dies kann z. B. das Schreiben sein, mit dem Ihnen die bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer mitgeteilt wurde.
- Ausführliche Informationen zu den Angaben, die Sie für die Beantragung der Registrierung Ihrer Standorte benötigen werden, finden Sie hier.
Auswahl der zur Teilnahme am DIWASS genutzten Software
Ihr Unternehmen benötigt eine geeignete Software, mit der Sie die benötigten Formulare in elektronischer Form erstellen, bearbeiten, authentifizieren und an das DIWASS übermitteln können. Sie können hierzu entweder den durch die EU-Kommission betriebenen Online-Dienst, die sogenannte ‘Benutzeroberfläche des zentralen Systems’ oder auch ‘DIWASS-GUI’, oder Angebote kommerzieller Anbieter nutzen. Auch die Entwicklung einer eigenen mit DIWASS interoperablen Software ist denkbar. Welche Alternative für Ihr Unternehmen die beste ist, sollten Sie in Abhängigkeit von den individuellen Voraussetzungen und Anforderungen entscheiden.
Sollten Sie planen, bei der Teilnahme am DIWASS eines der Angebote kommerzieller Anbieter in Anspruch zu nehmen, stimmen Sie alle weiteren Schritte mit diesem ab. Wenn Sie sich für die Nutzung der ‘DIWASS-Benutzeroberfläche’ entschieden haben, sollten Ihre nächsten Schritte sein:
Anlegen eines ersten EU-Nutzerkontos
Der Zugriff auf die DIWASS-GUI erfolgt über ein persönliches EU-Nutzerkonto (sog. EU-Login). Legen Sie daher für sich ein EU-Nutzerkonto an und richten Sie für dieses eine 2-Faktor-Authentifizierung ein. Wie Sie dabei vorgehen, erfahren Sie hier. Notieren Sie sich den Benutzernamen Ihres EU-Nutzerkontos. Wo Sie diesen finden, zeigen wir Ihnen hier.
Beantragung der Standortregistrierung und Abgabe einer Erklärung zur Vertretungsberechtigung
Beantragen Sie anschließend über den Online-Dienst eREG-D die Registrierung aller an Verbringungen beteiligter Standorte Ihres Unternehmens. Wir empfehlen dringend, dabei auch gleichzeitig eine Erklärung abzugeben, dass Sie berechtigt sind, die Standorte Ihres Unternehmens im DIWASS zu vertreten (sog. 'Erklärung zur Vertretungsberechtigung'). Dies erleichtert und beschleunigt die weiteren notwendigen Schritte erheblich.
Bei der Entwicklung des Online-Dienstes eREG-D wurden die Gegebenheiten in Deutschland und insbesondere die Anforderungen der in Deutschland für die Registrierung von Standorten im DIWASS zuständigen Behörden berücksichtigt. Seine Nutzung trägt daher wesentlich zu einer problemlosen und zügigen Bearbeitung Ihres Anliegens bei. Wir raten davon ab, die Registrierung Ihrer Standorte über die DIWASS-Benutzeroberfläche zu beantragen.
Den Online-Dienst eREG-D können Sie über diesen Link aufrufen.
Sie werden per E-Mail informiert, wenn die Behörde Ihren Antrag auf Standortregistrierung und Ihre Erklärung zur Vertretungsberechtigung geprüft hat.
Weitere Schritte
Die Behörde kann Ihre Standorte erst dann im DIWASS registrieren, wenn die EU-Kommission das zentrale System des DIWASS in Betrieb genommen hat. Ein genauer Termin hierfür ist noch nicht bekannt.
Erst nach der Registrierung Ihrer Standorte im zentralen System können die folgenden weiteren Schritte erfolgen:
- Wenn die Behörde Ihre Standorte im DIWASS registriert hat, erhalten Sie eine E-Mail.
- Melden Sie sich dann mit Ihrem EU-Login im DIWASS an und bitten darum, dass Sie auf die für Ihre Standorte relevanten Vorgänge zugreifen dürfen. Wie Sie dabei vorgehen, erfahren Sie hier.
- Die Behörde wird Sie dann kurzfristig auf Basis der Ihr schon vorliegenden 'Erklärung zur Vertretungsberechtigung' entsprechend autorisieren können. Sie werden per E-Mail informiert, wenn dies erfolgt ist. Falls der Behörde jedoch noch keine ‘Erklärung zur Vertretungsberechtigung’ vorliegt, wird sie diese nachfordern und die Autorisierung erst verzögert durchführen können.
- Melden Sie sich anschließend an der DIWASS-Benutzeroberfläche an und machen Sie sich mit dieser vertraut. (Aktuell steht die DIWASS-Benutzeroberfläche noch nicht zur Verfügung.)
- Autorisieren Sie ggf. weitere Personen für den Zugriff auf die Vorgänge der Standorte Ihres Unternehmens. Für diese ist keine Autorisierung durch eine Behörde erforderlich.