Altfahrzeug-Verordnung
Wer sein Altfahrzeug entsorgen möchte, ist verpflichtet, dieses einer anerkannten Annahmestelle, einer anerkannten Rücknahmestelle oder einem anerkannten Demontagebetrieb zu überlassen. Annahme- und Rücknahmestellen nehmen Altfahrzeuge entgegen und überlassen diese zur eigentlichen Behandlung einem anerkannten Demontagebetrieb. Nach der Behandlung geben die Betreiber der Demontagebetriebe die Restkarossen einer anerkannten Schredderanlage oder einer anerkannten sonstigen Anlage zur weiteren Behandlung weiter. Nur speziell zugelassene Sachverständige, Umweltgutachter und Umweltgutachterorganisationen können Betriebe entsprechend anerkennen.
Akteure der Entsorgung von Altfahrzeugen sind die Letzthalter der Altfahrzeuge in ihrer Rolle als Abfallerzeuger und die an der Entsorgung beteiligten Betriebe. In der Verantwortung für ihre Produkte stehen auch die Hersteller und Importeure der Fahrzeuge.
Die Details der Anforderungen an die Behandlung von Altfahrzeugen, an die daran beteiligten Betriebe und ihre Anerkennung, aber auch die Rücknahmepflichten der Hersteller und Importeure regelt die Altfahrzeug-Verordnung (AltfahrzeugV).