Logo Erlaubnisantrag (eAEV)

Erlaubnisantrag
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Das Befördern, Sammeln, Handeln und Makeln von gefährlichen Abfällen bedarf gemäß § 54 KrWG in der Regel einer vorherigen Erlaubnis durch die zuständigen Behörden. Eine Erlaubnis ist dann nicht erforderlich, wenn die Tätigkeit im Rahmen einer anderweitigen gewerblichen oder wirtschaftlichen Tätigkeit ausgeführt wird (z.B. im Rahmen der Tätigkeit als Bauhandwerker, Bauunternehmer oder mobiler Dienstleister) oder der ausführende Betrieb zum Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert wurde. Weitere Ausnahmeregelungen enthält § 12 AbfAEV.

Die Erlaubnis kann über das durch die Länder gemäß § 11 AbfAEV betriebene elektronische Anzeige- und Erlaubnisverfahren (eAEV) bei der zuständigen Behörde beantragt werden. Der Antragsteller erhält dabei einen Link, über den er später die Erlaubnis der Behörde abrufen kann.

Voraussetzung für die elektronische Beantragung einer Erlaubnis über das eAEV ist eine persönliche Signaturkarte zur Erstellung qualifizierter elektronischer Signaturen, ein Kartenlesegerät und die vorherige Installation der aktuellen Version der Software Governikus DATA Boreum auf dem genutzten System.

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Wartungsarbeiten am Mittwoch, den 19.03.2025 von 16:00 bis 18:00 Uhr

14.03.2025 12:30

Auf Grund von Wartungsarbeiten im Bereich der Infrastruktur der ZKS-Abfall stehen die Systeme am:

Mittwoch, den 19.03.2025 von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr 

nicht zur Verfügung.

Während der  Wartungsmaßnahmen werden die Systeme nicht zur Verfügung stehen. Es findet keine Nachrichtenverarbeitung statt.

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