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Gadsys - Gemeinsame Abfall DV-Systeme

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LKW mit A-Warnschild auf der Autobahn

Abfallanzeige- und Erlaubnisverordnung

Das Befördern, Sammeln, Handeln und Makeln von gefährlichen Abfällen bedarf in der Regel einer vorherigen Erlaubnis durch die zuständigen Behörden. Bezieht sich die Tätigkeit nur auf nicht gefährliche Abfälle oder kommt eine der Ausnahmenregelungen von der Erlaubnispflicht zum Tragen, ist die Tätigkeit den zuständigen Behörden nur anzuzeigen.

Von der Anzeige- und Erlaubnispflicht betroffen sind Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen.

Die rechtliche Grundlage der Anzeige- bzw. Erlaubnispflicht bilden die §§ 53, 54 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG). Die Details regelt die Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV).

Angebote

Logo Anzeigeerstattung (eAEV)

Anzeige der Tätigkeit als Sammler, Beförderer, Händler, Makler

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Logo Erlaubnisantrag (eAEV)

Erlaubnis der Tätigkeit als Sammler, Beförderer, Händler, Makler

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Logo Unterlagenversand (eAEV)

Übermittlung von Unterlagen an die Behörde

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+49(0)4321 9994 28

Bei Fragen zur Bedienung stehen wir nur telefonisch zur Verfügung. Mehr zu unserer Erreichbarkeit erfahren Sie auf der Seite Kontakt.

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Mehr über die Länderarbeitsgruppe Gemeinsame Abfall-DV-Systeme (LAG GADSYS) erfahren Sie auf der Seite Über uns.

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