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Unterlagenversand
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Die für die Leitung eines Betriebes, der Abfälle befördert, sammelt, handelt oder makelt, verantwortlichen Personen müssen gemäß §§ 53, 54 KrWG die für ihre Tätigkeit notwendige Fach- und Sachkunde besitzen. Verfügt der Betrieb über eine Erlaubnis gemäß § 54 KrWG, müssen der zuständigen Behörde gemäß § 5 AbfAEV regelmäßig entsprechende Fachkundenachweise vorgelegt werden. Diese können durch den Besuch geeigneter Lehrgänge erworben werden.

Fachkundenachweise - aber auch beliebige andere Unterlagen - können von den Anzeigenden und Erlaubnisinhabern über das durch die Länder gemäß §§ 11, 12 AbfAEV betriebene elektronische Anzeige- und Erlaubnisverfahren (eAEV) an die zuständige Behörde übermittelt werden.

Online-Angebot

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Wartungsarbeiten am Dienstag, den 24.06.2025 von 15:30 Uhr bis ca. 20:00 Uhr

20.06.2025 07:00

Auf Grund von Wartungsarbeiten stehen Ihnen die Systeme der ZKS-Abfall am

Dienstag, den 24. Juni 2025 von 15:30 Uhr bis ca. 20:00 Uhr

eingeschränkt zur Verfügung.

Es werden Wartungsarbeiten im Bereich den zentralen Infrastrukturkomponenten durchgeführt. In diesem Zeitraum ist die Kommunikation mit der Virtuellen Poststelle (VPS) nicht möglich.

In diesem Zeitraum findet keine Nachrichtenverarbeitung statt.

Funktionsumfang

Unterlagen an Behörden senden
Fachkundenachweise an Behörden senden