Direkt zum Inhalt
Gadsys - Gemeinsame Abfall DV-Systeme

Hauptnavigation

  • Publikationen
  • Meldungen
  • Kontakt
  • Über uns
  • EN
  • DE

Pfadnavigation

  1. Startseite
  2. Abfallsammlungen
Bild Abfallsammlungen, Container an Straße

Abfallsammlungen

§ 17 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) verpflichtet Privatpersonen, ihre Abfälle dem jeweiligen öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger zu überlassen. Hiervon ausgenommen sind Abfälle, für die ein System zur Rücknahme durch den Hersteller oder Vertreiber besteht, sowie die Abfälle, die im Rahmen von gemeinnützigen oder gewerblichen Sammlungen entsorgt werden.

Gemeinnützige und gewerbliche Sammlungen dürfen nur für ungefährliche und unvermischte Abfälle aus privaten Haushaltungen durchgeführt werden. Gewerbliche Sammlungen dürfen zudem überwiegenden öffentlichen Interessen nicht entgegenstehen. Zu diesen zählen auch die Funktionsfähigkeit der öffentlich-rechtlichen Entsorgung und der auf Grundlage einer Rechtsverordnung eingerichteten Rücknahmesysteme.

Angebote

Logo Anzeige Abfallsammlung

Anzeige von Abfallsammlungen

info

+49(0)4321 9994 28

Bei Fragen zur Bedienung stehen wir nur telefonisch zur Verfügung. Mehr zu unserer Erreichbarkeit erfahren Sie auf der Seite Kontakt.

Kontaktformular

Zur Mitteilung von Fehlern, Störungen oder Verbesserungsvorschlägen nutzen Sie unser Kontaktformular.

Über uns

Mehr über die Länderarbeitsgruppe Gemeinsame Abfall-DV-Systeme (LAG GADSYS) erfahren Sie auf der Seite Über uns.

Fußzeilenmenü

  • Impressum
  • Barrierefreiheit
  • Datenschutz
  • Cookies
  • Kosten