Abfallüberwachung
Ziel des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und seiner ergänzenden Rechtsvorschriften ist es, die Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen zu fördern und den Schutz von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen sicherzustellen. Um dieses Ziel zu erreichen, werden die an der Abfallentstehung und -entsorgung beteiligten Betriebe durch die zuständigen Behörden überwacht.
Dies sind Erzeuger, Sammler, Beförderer und Entsorger sowie Händler und Makler von Abfällen.
Basis der behördlichen Abfallüberwachung ist der § 47 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG). Neben der behördlichen Anlagenüberwachung in den Betrieben stützt sich die Überwachung der Abfallentsorgung auf das gesetzlich geregelte Abfallnachweisverfahren, das Anzeige- und Erlaubnisverfahren und auf die eigenverantwortliche Überwachung der Betriebe selbst.