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Anlage 3 NachweisV enthält die grundsätzlichen Festlegungen zum Format der Nachweisdokumente im elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV). Die Details hierzu sind in der vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) veröffentlichten standardisierten Schnittstelle für das eANV beschrieben. Diese setzt sich aus Schemadateien, die die innere Strukturierung der Dateien beschreiben, und einer ergänzenden Dokumentation zusammen.

Ob eine Datei den Vorgaben genügt, kann mit Hilfe der Prüfbibliothek festgestellt werden. Die Prüfbibliothek berücksichtigt dabei nicht nur die Schemadateien, sondern auch bestimmte Festlegungen der Dokumentation. Die Auswahl der in Prüfbibliothek berücksichtigten Festlegungen orientiert sich an Praxiserfahrungen aus dem eANV. Durch den Einsatz der Prüfbibliothek in den verschiedenen Softwareprodukten für das eANV wird die Gefahr von Inkompatibilitäten zwischen diesen reduziert. Die Prüfbibliothek ist damit ein wesentlicher Baustein, um den Austausch von Nachweisdokumenten nach § 20 NachwV möglichst reibungslos zu gestalten.

Die Prüfbibliothek kann nur nach Integration in Software genutzt werden. So findet sie u.a. im BMU-Viewer, im Länder-eANV (LeANV) und im Abfallüberwachungssystem ASYS Verwendung. Sie steht aber auch den Entwicklern kommerziell angebotener Softwareprodukte für das eANV zur Verfügung.

Funktionsumfang

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