Direkt zum Inhalt
Gadsys - Gemeinsame Abfall DV-Systeme

Hauptnavigation

  • Publikationen
  • Meldungen
  • Kontakt
  • Über uns
  • EN
  • DE

Pfadnavigation

  1. Startseite
  2. Nachweisverordnung
Bild Nachweisverordnung, Chipkarte in Hand

Nachweisverordnung

Die Nachweisverordnung konkretisiert die Nachweis- und Registerpflichten des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Ziel der Nachweis- und Registerpflichten ist es, die ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen zu dokumentieren und zu überwachen.

Nachweise sind für gefährliche Abfälle zu führen. Mit den Nachweisdokumenten weisen die Erzeuger gefährlicher Abfälle und die an ihrer Entsorgung beteiligten Unternehmen sowohl untereinander als auch gegenüber den zuständigen Behörden die ordnungsgemäße Entsorgung nach. Bereits vor Beginn der Entsorgung sind von den Abfallerzeugern und den beteiligten Unternehmen der Entsorgungswirtschaft Entsorgungs- oder Sammelentsorgungsnachweise zu führen, um bereits die Zulässigkeit der geplanten Art der Entsorgung nachzuweisen. Zum Nachweis des Verbleibs der tatsächlich entsorgten Abfälle führen die Beteiligten Begleit- und Übernahmescheine. Die Nachweisdokumente sind im Regelfall elektronisch zu führen.

In ihren Registern dokumentieren die Abfallerzeuger und die Betriebe der Entsorgungswirtschaft Entsorgungsvorgänge, an denen sie beteiligt waren. Für die Entsorgung gefährlicher Abfälle bildet eine strukturierte Sammlung der Nachweisdokumente die Basis des Registers.

Zur Führung von Nachweisen verpflichtet sind Erzeuger, Sammler, Beförderer und Entsorger von gefährlichen Abfällen. Für diese besteht auch eine Pflicht zur Führung eines Registers. Der Registerpflicht unterliegen zusätzlich Händler und Makler gefährlicher Abfälle und Entsorger nicht gefährlicher Abfälle. Neben anderen sind private Haushalte von den Nachweis- und Registerpflichten ausgenommen.

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) regelt die Nachweispflichten in § 50 KrWG und die Registerpflichten in § 49 KrWG. Die Details der Führung der Nachweisdokumente und der Register sind in der Nachweisverordnung (NachwV) beschrieben.

Angebote

Logo elektronisches Abfallnachweisverfahren der Länder

Online-Dienst zur Abfallnachweisführung

warning
Logo Registrierungsanwendung (für VPS / Länder-eANV)

Registrierung für virtuelle Poststelle und Länder-eANV

warning
Vergabe von behördlichen Betriebsnummern

Vergabe von Erzeuger- und Entsorgernummern

warning
Logo Virtuelle Poststelle

Virtuelle Poststelle im Abfallnachweisverfahren

warning
Logo BMU-Viewer

Software zur Anzeige von Nachweisdokumenten

info
Logo elektronische Mengenmeldung (eMMV)

Meldung von Nachweispflichten befreiter Entsorgungsvorgänge

warning
Logo elektronische Prüfziffernberechnung (eNRV)

Berechnung von Prüfziffern zu Kennnummern

info
Logo Nummernvergabe von Begleitschein- und Übernahmescheinnummern

Vergabe von Begleitschein- und Übernahmescheinnummern

warning
Logo Befreiung von Nachweis- und Registerpflichten

Befreiung von Nachweis- und Registerpflichten

info
Logo Verzeichnisdienst

Ermittlung des Empfangszugangs eines Beteiligten

warning
Logo Zentrales Behördenpostfach

Empfangszugang aller Abfallbehörden

warning
Logo Prüfbibliothek

Prüfung von Nachweisdokumenten auf Schnittstellenkonformität

info
Logo Support

Unterstützung der Softwareentwickler und -betreiber

warning

+49(0)4321 9994 28

Bei Fragen zur Bedienung stehen wir nur telefonisch zur Verfügung. Mehr zu unserer Erreichbarkeit erfahren Sie auf der Seite Kontakt.

Kontaktformular

Zur Mitteilung von Fehlern, Störungen oder Verbesserungsvorschlägen nutzen Sie unser Kontaktformular.

Über uns

Mehr über die Länderarbeitsgruppe Gemeinsame Abfall-DV-Systeme (LAG GADSYS) erfahren Sie auf der Seite Über uns.

Fußzeilenmenü

  • Impressum
  • Barrierefreiheit
  • Datenschutz
  • Cookies
  • Kosten