Unterstützung der Softwareentwickler und -betreiber
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Die Betriebe können die von ihnen für die elektronische Nachweisführung genutzte Software frei wählen. Abschnitt 4 der NachwV enthält hierzu keine Festlegung. Dementsprechend existiert eine große Zahl kommerzieller Angebote für das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV).
Mit dem Ziel, dass das eANV von den Verpflichteten sowie den zuständigen Behörden trotz dieser Vielzahl problemlos durchgeführt werden kann, unterstützen die Länder die Entwickler und Betreiber von Software bei der Implementierung und dem Betrieb ihrer Systeme.
Die Unterstützung konzentriert sich dabei auf die Beantwortung von Fragestellungen, die sich unmittelbar auf die Anbindung der Systeme an die durch die Länder im Rahmen des eANV bereitgestellten Angebote und Anwendungen beziehen. Zur Übermittlung entsprechender Fragen kann das Kontaktformular dieser Homepage genutzt werden.
Weitere Elemente der Unterstützung sind ein ausführliches Softwareherstellerhandbuch sowie die Bereitstellung von Prüfbibliothek und API-Variante des BMU-Viewers. Interessierte Softwareentwickler können zudem die Testumgebung der Zentralen Koordinierungsstelle Abfall nutzen, um die Anbindung der eigenen Software an die durch die Länder im Rahmen des eANV bereitgestellten Angebote und Anwendungen zu prüfen.