Virtuelle Poststelle
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Die Länder sind gemäß § 20 NachwV verpflichtet, den Datenaustausch im Rahmen des elektronischen Abfallnachweisverfahrens (eANV) sicherzustellen. Sie gewährleisten diesen durch den Betrieb einer Virtuellen Poststelle (VPS).
Die VPS ermöglicht es den Abfallerzeugern und den an der Entsorgung von Abfällen beteiligten Betrieben, Nachweisdokumente jederzeit untereinander und mit den zuständigen Behörden auf elektronischem Wege auszutauschen. Die Übertragung erfolgt dabei verschlüsselt, sodass die übertragenen Dokumente nur für die vorgesehenen Empfänger zugänglich sind. Die Dokumente werden in der Virtuellen Poststelle nicht dauerhaft gespeichert.
Die Virtuelle Poststelle kann nur mit Hilfe geeigneter Software - wie dem Länder-eANV (LeANV) oder kommerziell angebotener Software - zum Datenaustausch genutzt werden. Voraussetzung für die Teilnahme am Datenaustausch über die Virtuelle Poststelle ist zudem die Registrierung des Betriebes zur Nutzung der VPS.