Verzeichnisdienst
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Um einem anderen am elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV) teilnehmenden Betrieb Nachweisdokumente zusenden zu können, muss zunächst ermittelt werden, über welches Postfach innerhalb der Virtuellen Poststelle (VPS) der Betrieb Nachweisdokumente entgegennimmt. Die für den Versand verwendete Software - wie das Länder-eANV (LeANV) oder eine kommerziell angebotene Software - nutzt hierfür in der Regel den Verzeichnisdienst. Über den Verzeichnisdienst kann in der sogenannten Registrierungsdatenbank, die die Angaben aller zur Nutzung der VPS registrierten Betriebe enthält, recherchiert werden.
Ohne den Verzeichnisdienst wäre ein Austausch der Nachweisdokumente zwischen den Nachweispflichtigen und mit den zuständigen Behörden, wie ihn die Länder gemäß § 20 NachwV sicherzustellen haben, nicht realisierbar.