Prüfziffernberechnung
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In den Nachweisdokumenten gemäß Anlage 1 NachwV und in weiteren abfallrechtlichen Formularen ist für jede Identifikations- und Kennnummer (wie Begleitschein- und Übernahmescheinnummern, Betriebsnummern und Nachweisnummern) jeweils eine Prüfziffer anzugeben. Durch den Abgleich der Identifikations- und Kennnummer und der für diese angegebenen Prüfziffer können unkorrekte Angaben automatisiert erkannt werden.
Die Prüfziffer wird in der Regel bei der Vergabe der Identifikations- und Kennnummer gemeinsam mit dieser mitgeteilt. Ist die Prüfziffer zu einer Identifikations- und Kennnummer nicht bekannt, kann sie auch mit Hilfe der Prüfziffernberechnung ermittelt werden. Die hierbei maßgebliche Berechnungsmethode ist in der standardisierten Schnittstelle für das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV) des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) beschrieben.