Zentrales Behördenpostfach
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Eine der Aufgaben der Länder gemäß § 20 NachwV ist es, sicherzustellen, dass die Nachweispflichtigen Nachweisdokumente an die zuständigen Behörden übermitteln können. Eine wesentliche Funktion besitzt hierfür das zentrale Behördenpostfach in der Virtuellen Poststelle (VPS). Die am elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV) teilnehmenden Betriebe können die für die Behörden bestimmten Nachweisdokumente unabhängig davon, welche Behörde konkret zuständig ist, in das zentrale Behördenpostfach in der VPS einstellen. Die korrekte Weiterleitung erfolgt dann anhand der Angaben in den Nachweisdokumenten automatisiert.
Die Übermittlung von Nachrichten in das zentrale Behördenpostfach ist nur mit Hilfe geeigneter Software - wie dem Länder-eANV (LeANV) oder kommerziell angebotener Software - möglich.